Freitag, 31. August 2007

Deutsches Reich bestätigt

Nürnberg. Die Oberfinanzdirektion Nürnberg bestätigte einem Schreiben zu Folge, zwischen einem **** **** am 30. März 2007 die Rechtslage des Deutschen Reiches. Herr **** bat am 19.03.2007 eine Klärung bezüglich Ausfuhranmeldungen für Staatsbürger des Deutschen Reiches. Die Oberfinanzdirektion bestätigte in ihrem Schreiben, das Anträge auf Austellung einer Warenverkehrsbescheinigung eines Anmelders mit Sitz im “Deutschen Reich” nicht angenommen werden. Daraus folgt, das dieser Mann die Rechtslage anerkennt. Zusätzlich bestätigte der Zoll in der Schweiz durch Stempel ebendfalls die Rechtslage des Deutschen Reiches.

http://radio.wahrheit.eu/?datei=podcast&id=5&action=1

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