Freitag, 31. August 2007

Grundgesetz außer Kraft

Bonn, (Radio Wahrheit). Als am 09. November 1989 der eiserne Vorhang fiel, öffneten die Alliierten Besatzer dem deutschen Volke die Türen. Es entstand der Einigungsvertrag zwischen DDR und BRD. In diesem Vertragswerk wurde geregelt, das die DDR der BRD zum 4. Oktober 1990 beitreten sollte. Kurz zuvor jedoch, hob auf Aweisung der Alliierten Westmächte, James Baker, den Artikel 23 des Grundgesetzes auf. Der Artikel 23 beschrieb in seiner Urfassung den Geltungsbereich dieses Gesetzes. Da sich die BRD immer auf dieses Gesetz als rechtsstaatliche Ordnung berufen hat, steht sie nun ohne Rechtsordnung da. Juristisch gesehen, müsste die BRD ohne Territorialbereich aufgelöst sein. Dies geschah zum 28. September 1990. Die DDR sollte der BRD aber zum 4. Oktober 1990 beitreten. Dies konnte juristisch schon nicht geschehen, da ein Mann keine Frau heiraten kann, wenn diese Frau nicht mehr existiert. Somit wären alle Staatsbürger der DDR staatenlos geworden. Daraus ergibt sich wiederrum die Schlussfolgerung, das man laut Völkerrecht in eine vorhergehende Staatsform zurück kehren könnte, um Staatenlosigkeit zu vermeiden. Und da es in der Vergangenheit immer wieder Personen gab, die erklärten, sie seien Staatsbürger des Deutschen Reiches, würde diese Argumentation einiges erklären.

http://radio.wahrheit.eu/?datei=podcast&id=20&action=1

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