Freitag, 31. August 2007

NPD darf demonstrieren

Greifswald. Die NPD-Fraktion meldete zum 1. Mai in Neubrandenburg eine Demonstration an. Diese Demonstration wurde erst verboten und dann vom Verwaltungsgericht Greifswald wieder aufgehoben. In einem Schreiben, welches unserer Redaktion vorliegt, begründete das Verwaltungsgericht den Antrag wie folgt: Der Antragsgegner, die Stadt Neubrandenburg, verkennt grundsätzlich seine Aufgabe als Träger öffentlicher Gewalt und verwechselt seine Freiheit, eine politische Meinung zu haben, mit der Pflicht zu rechtmäßigem Handeln. Gründe für ein vollständiges Verbot der angemeldeten Veranstaltung liegen offensichtlich nicht vor. Dies haben, wie sich aus einem Vermerk über die Besprechung vom 08.02.2007 ergibt, mehrere Mitarbeiter dem Antragsgegner ebenso erläutert wie Vertreter der Polizei. Wie sich aus den Verwaltungsvorgängen ergibt, ist eine Trennung der Veranstaltung des Antragstellers von der des DGB auch nach Auffassung der Polizei problemlos möglich, so daß Auflagen hinsichtlich des Zugweges nicht erforderlich sind. In einer freiheitlichen Demokratie müssen auch Anwohner und Teilnehmer anderer Demonstrationen die politischen Kundgebungen Andersdenkender ertragen. Auflagen sind vom Gericht nicht festzusetzen, so das Verwaltungsgericht in Greifswald.

http://radio.wahrheit.eu/?datei=podcast&id=9&action=1

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