Freitag, 31. August 2007

Studenten verlieren Pilotprozess

Minden. Viele tausend Studenten haben bei ihrem Kampf gegen die Einführung von Studiengebühren in Nordrhein-Wesfahlen einen herben Rückschlag erlitten. Das Verwaltungsgericht in Minden entschied in einem erstinstanzlichen Musterprozess, das die Gebühren nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen und verlangt werden dürfen. Das Land NRW hat im vergangenen Jahr das Studienbeitrags- und Hochschulabgabengesetz beschlossen. Es ermöglicht den Universitäten über spezielle Beitragssatzungen bis zu 500 Euro Gebühren pro Semester zu erheben. Trotz heftiger Proteste von großen Teilen der insgesamt 450.000 Studenten in NRW haben nach Angaben des Wissenschaftsministeriums inzwischen bis auf die Düsseldorfer Kunstakademie alle Hochschulen des Landes eine Gebührensatzung. Unter anderem der Klägervertreter Rechtsanwalt Wilhelm Achelböhler aus Münster hatte die Klage vor allem auch damit begründet, das Studiengebühren die in sechs weiteren deutschen Bundesländern erhoben werden, gegen den UN-Sozialpakt verstoßen. Laut diesem von 130 Staaten unterzeichneten multiterralen Völkerrechtlichen Vertrag, der 1976 Bundesrecht geworden ist, soll Hochschulbildung ins besondere durch die allmähliche Einführung der Unentgeldlichkeit für jedermann zugänglich gemacht werden. Aus Sicht des Verwaltungsgerichts wird in dem UN-Pakt aber kein striktes Verbot von Studiengebühren ausgesprochen. Deshalb sei im konkreten Fall zu prüfen, ob die soziale Abfederung ausreichend sei, um einen hinreichend Chancengleichen Hochschulgang zu ermöglichen, sagte Richter Ullrich Osthoff.

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