Freitag, 31. August 2007

Volksaufstand in Wittenberg

Wittenberg. Als einen revolutionären Akt kann man es sehr wohl bezeichnen, was sich am 14. März in der Lutherstadt Wittenberg abgespielt hat. Rund 250 bis 300 Menschen haben stellvertretend für das gesamte Volk, einen Thesenanschlag begangen. Der Grundtenor ihrer Forderungen lautete: Man erkläre die uneingeschränkte Anerkennung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte - UNO-Resolution 217 A (III). Die Europäische Menschenrechtskonvention vom 4. November 1950, in Kraft getreten für die Bundesrepublik Deutschland am 3. September 1953, welche eine Ermächtigung zur Einschränkung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte darstelle, lehne man ab. Die Konvention beinhalte die Duldung der Todesstrafe und darüber hinaus das Recht auf Tötung durch staatliche Exekutive. Es erlaube Willkürhandlungen durch staatliche Exekutive in Bezug auf die Tötung von Menschen. Die Tötung von Menschen, ganz gleich aus welchem Grunde lehne man ab. Für den Frieden unter den Menschen, in Anerkennung der Rechte eines jeden Menschen, verbunden mit dem Wunsch nach Wahrheit, Liebe und Gerechtigkeit aus der Erkenntnis eines gesunden Menschenverstandes, kann man die Menschenrechtsbrüche durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland nicht dulden oder gar mit tragen. Aus diesen Gründen und für den Frieden in Deutschland, als auch auf der Welt sowie zur Förderung des Miteinanders und der Kommunikation unter den Menschen, forderte man die Regierung und das Parlarment der Bundesrepublik Deutschland auf, sofort und unverzüglich von den ihnen durch das Volk übertragenen Ämtern zurückzutreten. Der friedliche Aufstand verlief ohnen nennenswerte Zwischenfälle und man kündigte in weiteren Städten ähnliche Aktionen an.

http://radio.wahrheit.eu/?datei=podcast&id=1&action=1

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